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Aufnahmeantrag

für das Jahr 2026


Sind Sie daran interessiert, unserem Verein beizutreten, dann füllen Sie bitte den angefügten
Aufnahmeantrag aus und mailen Sie diesen an den TC Völs.
Beachten Sie dazu auch unsere Beitragszahlungsordnung und unsere Platzordnung.

neue Bankverbindung ab März 2026: Raiffeisenbank Tirol  -   Tennisclub Völs  -   IBAN AT30 3633 6000 0130 4823         
Es ist die alte Bankverbindung noch für einen Übergangszeitraum gültig. Es wäre aber wünschenswert, die neue 
Bankverbindung zu nützen.
alte Bankverbindung: Hypo Tirol Bank  -   IBAN AT26 5700 0001 2005 0340                                          

Völs, 13.März 2026


 

PLATZORDNUNG DES TC VÖLS

für die Saison 2026


 

1. ZWECK

Die Platzordnung soll einen geordneten Spielbetrieb und eine gerechte Aufteilung der zur Verfügung stehenden Spielzeiten auf alle Spielberechtigten garantieren.

 

2. ALLGEMEINES

2.1. Saisonbeginn und Saisonende werden vom Vorstand festgelegt.

2.2. Spielzeiten: Täglich ab 7 Uhr, abends solange die Lichtverhältnisse ein Spielen zulassen.

2.3. Spieldauer: Einheit ist eine volle Stunde, einschließlich des Abziehens des Platzes nach Spielende. Bei Trockenheit sollen am Ende der Stunde die Plätze gespritzt werden.

2.4. Spielberechtigt sind Mitglieder und Gäste, die über das elektronische Reservierungssystem einen Platz reserviert haben.

2.5. Der Vorstand und der Platzwart sind berechtigt, Plätze für Veranstaltungen, Turniere, Meisterschaftsspiele, Trainingseinheiten, Trainer und Wartung (aufgrund von Witterungsverhältnissen) zu sperren. Diese Sperren werden über das elektronische Reservierungssystem entsprechend angezeigt.

 

2.6. VORMERKUNG DER SPIELZEITEN:

2.6.1. Sämtliche Plätze können nur nach vorangegangener Platzreservierung bespielt werden. Zu diesem Zweck werden alle Mitglieder nach Bezahlung des vorgeschriebenen Beitrages für die laufende Saison über das elektronische Reservierungssystem freigeschaltet. Sie müssen sich danach registrieren und ein Passwort festlegen.

2.6.2. Jedes Mitglied hat das Recht, Plätze vorzureservieren, wobei für eine Einzelstunde jeweils zwei Namen, für eine Doppelstunde vier Namen einzutragen sind. Sollten reservierte Einheiten nicht benötigt werden, sind diese unbedingt zu stornieren.

2.6.3. Für Single-Spiele darf nur eine Stunde reserviert werden. Sollten nach dieser Stunde Plätze frei sein, ist eine Weiterbuchung möglich.

2.6.4. B-Mitglieder haben die gleichen Reservierungsrechte wie A-Mitglieder, allerdings dürfen sie von Montag bis Freitag nur bis 16 Uhr reservieren und an Wochenenden gar nicht.

 

3. SONDERBESTIMMUNGEN

 

3.1. Kinder:

3.1.1. Als Kind gilt jedes Mitglied bis zu dem Jahr, in dem es 15 wird.

3.1.2. Als Jugendliche gelten alle Mitglieder bis zum 18. Lebensjahr.

 

3.2. Studenten:

3.2.1. Studenten zahlen lt. Beitragszahlungsordnung einen verminderten Betrag.

3.2.2. Der Nachweis erfolgt durch Vorlage einer Inskriptionsbestätigung zu Beginn der Saison.

 

3.3. Gäste:

3.3.1. Auch Gäste können Tagesreservierungen vornehmen. Wenn sie dies elektronisch tun wollen, müssen sie die Platzgebühr gleichzeitig elektronisch auf das Konto des TC Völs überweisen. Wenn sie beim Platzwart reservieren, ist diesem der Betrag vor Spielbeginn zu bezahlen.

 

3.4. Trainer:

3.4.1. Vor Trainerstunden (45 Minuten) müssen Mitglieder die Platzreservierung über das elektronische Reservierungssystem vornehmen. Bei Gästen übernimmt der Trainer die Reservierung.

 

3.5. Training:

3.5.1. Die Plätze für das Mannschaftstraining werden über das elektronische Reservierungssystem vorreserviert. Der Freitag darf für Mannschaftstraining nicht in Anspruch genommen werden. Ausgenommen von dieser Regelung ist das Kindertraining auf Platz 5.

 

3.6. Sanktionen:

3.6.1. Spielberechtigte, die trotz Ermahnung gegen die Platzordnung verstoßen, müssen mit Sanktionen rechnen, die vom Vorstand beschlossen werden.

 

4. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

 

4.1. Das Betreten der Plätze ist nur mit Sandplatzschuhen und Sportbekleidung gestattet.

4.2. Die Benutzung der Nassräume ist nur mit Badeschuhen, barfuß oder den dafür vorgesehenen Überschuhen gestattet.

4.3. Die Einhaltung der Platzordnung wird vom Vorstand und vom Platzwart beaufsichtigt.

4.4 Wir ersuchen alle Mitglieder, in ihrem eigenen Interesse und zur Abwicklung eines ungestörten, reibungslosen Spielbetriebes, die Platzordnung zu beachten und die Verantwortlichen bei deren Überwachung zu unterstützen.

4.5. Die Vorstandsmitglieder können dem separaten Aushang entnommen werden.

 

 

 

 

Völs, im Feber 2026 - Der Vorstand