Aufnahmeantrag
für das Jahr 2024
Sind Sie daran interessiert, unserem Verein beizutreten, dann füllen Sie bitte den angefügten
Aufnahmeantrag aus. Sie können uns diesen anschließend mailen oder direkt in unserem Klubhaus abgeben.
Beachten Sie dazu auch unsere Beitragszahlungsordnung und unsere Platzordnung.
BEITRAGSZAHLUNGSORDNUNG
für die Saison 2024
1. Z W E C K
Die Beitragszahlungsordnung dient zur näheren Definition der Pflichten der einzelnen Mitglieder nach § 7 der Statuten in Bezug auf die jährliche Beitragsleistung. Weiters wird damit dem Vorstand die Finanzplanung erleichtert und eine Gleichberechtigung aller Mitglieder gesichert.
2. B E I T R A G S H Ö H E
Diese wird jeweils vor Beginn der Spielsaison mittels Aushang allen Mitgliedern mitgeteilt. Derzeit werden folgende Beiträge (Mitgliedsbeitrag inkl. Betriebskosten) vorgeschrieben.
A-Mitgliedschaft
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€ 210,00
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bei Einzahlung bis einschl. 30. 4. dlJ
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€ 200,00
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B-Mitgliedschaft (Montag – Freitag bis 16 Uhr Spielende)
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€ 130,00
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Zweitmitgliedschaft (nachweisliche Einzahlung Stammverein)
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€ 130,00
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Beitrag ab August
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€ 160,00
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Beitrag ab September
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€ 110,00
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Jahresbeitrag für Studenten*
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€ 90,00
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Jahresbeitrag für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre
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€ 25,00
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Erhaltungsbeitrag = unterstützendes Mitglied
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€ 20,00
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Gästekarte (½ Platz)
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8 bis 17 Uhr
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€ 8,00
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17 bis 21 Uhr
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€ 9,00
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für Platz 5
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€ 6,00
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Miete Garderobekästchen
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€ 15,00
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Kaution Garderobekästchen
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€ 30,00
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* Nur gegen Vorlage der Inskriptionsbestätigung
3. B E I T R A G S Z A H L U N G
3.1. |
Die Spielberechtigung erhält man unmittelbar nach Einzahlung des Mitgliedsbeitrages. Spielen ohne Einzahlung des Beitrages stellt eine grobe Verletzung der Mitgliedspflicht nach § 7 der Vereinsstatuten dar. |
3.2. |
Bei Spielverhinderung durch unvorhersehbare Umstände (z.B. Krankheit, Übersiedlung, Unfall, etc.) während der Spielsaison kann nach schriftlichem Antrag vom Vorstand eine teilweise Rückvergütung beschlossen werden. |
3.3. |
Für Jugendliche über 18 Jahren besteht die Möglichkeit, mittels schriftlichen Antrags um Erweiterung der Altersgrenze anzusuchen. Der Vorstand hat darüber im Einzelfall zu befinden, ob förderungswürdige Gründe für eine Ausnahme vorliegen. Eine allfällige Gewährung des Studententarifes gilt auf jeden Fall nur für die betreffende Spielsaison. |
Bankverbindung: Hypo Tirol Bank, IBAN AT26 5700 0001 2005 0340 Völs, Februar 2024
PLATZORDNUNG DES TC VÖLS
für die Saison 2024
1. ZWECK
Die Platzordnung soll einen geordneten Spielbetrieb und eine gerechte Aufteilung der zur Verfügung stehenden Spielzeiten auf alle Spielberechtigten garantieren.
2. ALLGEMEINES
2.1. Saisonbeginn und Saisonende werden vom Vorstand festgelegt.
2.2. Spielzeiten: Täglich ab 7 Uhr, abends solange die Lichtverhältnisse ein Spielen zulassen.
2.3. Spieldauer: Einheit ist eine volle Stunde, einschließlich des Abziehens des Platzes nach Spielende. Bei Trockenheit sollen am Ende der Stunde die Plätze gespritzt werden.
2.4. Spielberechtigt sind Mitglieder und Gäste, die über das elektronische Reservierungssystem einen Platz reserviert haben.
2.5. Der Vorstand und der Platzwart sind berechtigt, Plätze für Veranstaltungen, Turniere, Meisterschaftsspiele, Trainingseinheiten, Trainer und Wartung (aufgrund von Witterungsverhältnissen) zu sperren. Diese Sperren werden über das elektronische Reservierungssystem entsprechend angezeigt.
2.6. VORMERKUNG DER SPIELZEITEN:
2.6.1. Sämtliche Plätze können nur nach vorangegangener Platzreservierung bespielt werden. Zu diesem Zweck werden alle Mitglieder nach Bezahlung des vorgeschriebenen Beitrages für die laufende Saison über das elektronische Reservierungssystem freigeschaltet. Sie müssen sich danach registrieren und ein Passwort festlegen.
2.6.2. Jedes Mitglied hat das Recht, Plätze vorzureservieren, wobei für eine Einzelstunde jeweils zwei Namen, für eine Doppelstunde vier Namen einzutragen sind. Sollten reservierte Einheiten nicht benötigt werden, sind diese unbedingt zu stornieren.
2.6.3. Für Single-Spiele darf nur eine Stunde reserviert werden. Sollten nach dieser Stunde Plätze frei sein, ist eine Weiterbuchung möglich.
2.6.4. B-Mitglieder haben die gleichen Reservierungsrechte wie A-Mitglieder, allerdings dürfen sie von Montag bis Freitag nur bis 16 Uhr reservieren und an Wochenenden gar nicht.
3. SONDERBESTIMMUNGEN
3.1. Kinder:
3.1.1. Als Kind gilt jedes Mitglied bis zu dem Jahr, in dem es 15 wird.
3.1.2. Als Jugendliche gelten alle Mitglieder bis zum 18. Lebensjahr.
3.2. Studenten:
3.2.1. Studenten zahlen lt. Beitragszahlungsordnung einen verminderten Betrag.
3.2.2. Der Nachweis erfolgt durch Vorlage einer Inskriptionsbestätigung zu Beginn der Saison.
3.3. Gäste:
3.3.1. Auch Gäste können Tagesreservierungen vornehmen. Wenn sie dies elektronisch tun wollen, müssen sie die Platzgebühr gleichzeitig elektronisch auf das Konto des TC Völs überweisen. Wenn sie beim Platzwart reservieren, ist diesem der Betrag vor Spielbeginn zu bezahlen.
3.4. Trainer:
3.4.1. Vor Trainerstunden (45 Minuten) müssen Mitglieder die Platzreservierung über das elektronische Reservierungssystem vornehmen. Bei Gästen übernimmt der Trainer die Reservierung.
3.5. Training:
3.5.1. Die Plätze für das Mannschaftstraining werden über das elektronische Reservierungssystem vorreserviert. Der Freitag darf für Mannschaftstraining nicht in Anspruch genommen werden. Ausgenommen von dieser Regelung ist das Kindertraining auf Platz 5.
3.6. Sanktionen:
3.6.1. Spielberechtigte, die trotz Ermahnung gegen die Platzordnung verstoßen, müssen mit Sanktionen rechnen, die vom Vorstand beschlossen werden.
4. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
4.1. Das Betreten der Plätze ist nur mit Sandplatzschuhen und Sportbekleidung gestattet.
4.2. Die Benutzung der Nassräume ist nur mit Badeschuhen, barfuß oder den dafür vorgesehenen Überschuhen gestattet.
4.3. Die Einhaltung der Platzordnung wird vom Vorstand und vom Platzwart beaufsichtigt.
4.4 Wir ersuchen alle Mitglieder, in ihrem eigenen Interesse und zur Abwicklung eines ungestörten, reibungslosen Spielbetriebes, die Platzordnung zu beachten und die Verantwortlichen bei deren Überwachung zu unterstützen.
4.5. Die Vorstandsmitglieder können dem separaten Aushang entnommen werden.
Völs, im Februar 2024 Der Vorstand